Nach der Veröffentlichung der 1. Auflage zu unserem Reformvorschlag für die Verwendung nachrichtenloser Vermögenswerte als Finanzierungsquelle für soziale Innovationen im Oktober 2019 wurde in den Medien viel und durchgängig positiv berichtet:
Handelsblatt I n-tv I Spiegel online I Tagesspiegel I Ecoreporter I Buten un Binnen I Perspective Daily I NRZ I Deutschlandfunk Nova I ZEIT I Westdeutsche Zeitung
Wir sind der Meinung, dass gerade in den Zeiten der Corona-Krise soziale Innovationen aktueller und wichtiger denn je für die Lösung unserer gesellschaftlichen Herausforderungen sind. Egal ob Klimawandel, digitale Transformation, demografischer Wandel oder soziale Spaltung – die Probleme unserer Zeit brauchen dringend kreative Lösungen mit sozialem Impact! Die Finanzierung für die Gestalter*innen dieser sozialen Innovationen ist aber trotz mehrfacher Zusage der Politik bisher nicht ernsthaft umgesetzt worden. Der Vorschlag, nachrichtenlose Vermögenswerte in einen Social Impact Fonds zu überführen, der soziale Innovationen fördert, bietet dafür die perfekte Lösung – und das ohne die Steuerzahler*innen zusätzlich zu belasten.
Wie funktioniert diese Idee genau?
WAS IST NEU?
Mit der 2. Auflage unseres Berichts wollen wir erhaltene Reaktionen auf die 1. Auflage verarbeiten und haben diesen daher um folgende Punkte erweitert:
Einen Überblick über die Lage in Japan, Italien und den USA (konkret: Kalifornien)
Eine präzisere Darstellung des Status quo in Deutschland, was (angeblich) vorhandene Verfahren zur Detektion nachrichtenloser Vermögenswerte betrifft
Eine noch präzisere Ausformulierung des Systems des Social Impact Fonds und seiner Funktionsweise
Wir sind überzeugt, dass die Einführung eines Social Impact Fonds bereits vor der Corona-Krise der richtige Weg war, in der jetzigen Situation jedoch noch bedeutender ist. Wir brauchen eine finanzielle Infrastruktur für soziale Innovationen, die zur Krisenbewältigung einen wichtigen Beitrag leisten und echte Wirkung erzielen können, gerade wenn man die gesellschaftlichen Folgekosten der Corona-Krise ins Auge fasst. Daher ist es unverständlich, dass die Gelder nachrichtenloser Assets nicht produktiv eingesetzt werden, solange und soweit das Eigentumsrecht von den Kund*innen nicht geltend gemacht wird.
„Gerade in Zeiten der Corona-Krise ist die Finanzierung sozialer Innovationen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Lösung der anstehenden Herausforderungen unabdingbar. Dringend benötigtes Kapital auf „toten“ Konten nicht zu nutzen, wäre fatal für unsere Zukunft.“
Markus Sauerhammer, 1. Vorstand, SEND
VON INTERNATIONALEN BEST-PRACTICE BEISPIELEN PROFITIEREN
Da bereits alle anderen G7-Staaten sowie 46 Prozent der OECD-Länder gesetzliche Regelungen für die Verwendung nachrichtenloser Vermögenswerte haben, können wir in Deutschland von einem großen Erfahrungsschatz profitieren. In anderen Ländern werden die „vergessenen“ Gelder produktiv genutzt. So finanziert Japan darüber Lösungen für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft. In Großbritannien transferieren Banken das Geld nachrichtenloser Konten an einen Fonds, der über ausreichende Mittel verfügt, um Rückforderungen von Kontoinhaber*innen jederzeit zu erfüllen und überschüssige Gelder als soziales Investitionskapital nutzt. Um von anderen zu lernen, haben wir in dem vorliegenden Bericht fünf Staaten und deren unterschiedliche Systeme anhand der folgenden vier Hauptkriterien ausführlich analysiert:
Rechtssystem
wirtschaftliche Ergebnisse
soziale Effekte
Verwaltungssystem (Portfoliomanagement)
Auf diese Weise haben wir die Übertragbarkeit der einzelnen Länder-Modelle auf Deutschland untersucht und bewertet. Hierbei zeigt sich, dass insbesondere das Vereinigte Königreich sowie Japan als Best-Practice-Beispiele für eine deutsche Lösung herangezogen werden sollten.
DIE ZUKUNFT IN DIE HAND NEHMEN
Die öffentliche Diskussion um die Initiierung eines Social Impact Fonds hat auch vor der Politik nicht Halt gemacht. Das Potential wurde erkannt und der Vorschlag, nachrichtenlose Vermögenwerte als Finanzierungsquelle sozialer Innovationen zu nutzen, wurde auch im Impulspapier Soziale Innovationen des Hightech-Forums der Bundesregierung aufgenommen:
“Eine weitere Finanzierungsquelle können nachrichtenlose Konten sein. Deren Guthaben würden auf einen staatlichen Fonds übertragen und aus den Erträgen, ähnlich wie in Großbritannien, soziale Innovationen nachhaltig gefördert werden.”
Impulspapier Soziale Innovationen, Hightech-Forum der Bundesregierung
Unser Vorschlag wurde außerdem von mehreren Parteien positiv aufgegriffen. So hat z.B. Bündnis 90/Die Grünen eine kleine Anfrage in den Bundestag und die FDP einen Antrag zu nachrichtenlosen Vermögenswerten in den Finanzausschuss des Bundestages eingebracht.
Auch der Bundestag setzte sich mit dem Thema auseinander und verabschiedete am 29. Mai 2020 den Antrag “Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen“ von CDU/CSU und SPD. Dieser enthält auch die Aufforderung an die Bundesregierung, “die Förderung sozialer Innovationen im Rahmen der Hightech-Strategie und unter Berücksichtigung der vom Hightech-Forum gegebenen Impulse voranzutreiben, eine Definition für Sozialunternehmen zu erarbeiten sowie ein ressortübergreifendes Konzept für die Förderung von sozialen Innovationen und Sozialunternehmen zu entwickeln”. In der Debatte selbst wurde sich an unterschiedlichen Stellen auf eine Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte als Finanzierungsquelle für soziale Innovationen bezogen.
Wir freuen uns über die aktuelle Ausschreibung eines Rechtsgutachtens zur Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Damit erfährt das Thema nun die benötigte politische Aufmerksamkeit und der erste Stein für eine ernsthafte Realisierung ist ins Rollen gekommen. Jetzt liegt es an der Politik sich zügig an eine konkrete Umsetzung zu machen und damit für innovative Lösungen unserer großen Herausforderungen endlich die benötigten Finanzierungsinstrumente zu schaffen!
Ein herzlicher Dank geht neben den vielen Unterstützer*innen vor allem auch an unsere Mitherausgeber*innen Ashoka Deutschland, Bundesinitiative Impact Investing, PHINEO, Stifterverband für die deutsche Wissenschaft und dem Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE).
Weitere Informationen:
2. Auflage des vollständigen Berichts
This article was first published on the SEND e.V. blog: https://www.send-ev.de/2020-11-11_ver%C3%B6ffentlichung-der-2-auflage-des-reformvorschlags-zur-verwendung-nachrichtenloser-verm%C3%B6genswerte/